Threema muss endgültig keine Vorratsdaten speichern
2021-05-18
Wie der Schweizer Messenger-Anbieter Threema meldet, hat das Bundesgericht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2020 gestützt. Dieses hatte vor einem Jahr entschieden, dass die Messenger-App als reiner Internet-Dienst nicht wie die grossen Telcos als Fernmeldedienstanbieter im Sinne des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF gelte.
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